Grundsteuerreform
Wichtige Information für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Stadt Werra-Suhl-Tal
Mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform hat der Freistaat Thüringen die Berechnung der Grundsteuer teilweise neu geregelt. Hintergrund ist, dass die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 bei einigen Grundstücksarten zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast geführt hat. Insbesondere Wohngrundstücke wurden teilweise stärker belastet als Nichtwohngrundstücke.
Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, werden die sogenannten Steuermesszahlen angepasst:
Für Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum) sinkt die Steuermesszahl von 0,31 auf 0,23 Promille.
Für Nichtwohngrundstücke (z. B. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum) steigt sie von 0,34 auf 0,59 Promille.
Für unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt die Steuermesszahl unverändert.
1. Was muss ich als Grundstückseigentümer jetzt tun?
Für Sie besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Das Finanzamt Eisenach hat die neuen Grundsteuermessbescheide bereits an die Grundstückseigentümer versandt.
Die Stadt Werra-Suhl-Tal wird die neuen Grundsteuerbescheide voraussichtlich Anfang 2027 verschicken.
2. Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:
Verfahrensstufe 1:
Feststellung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt
Verfahrensstufe 2:
Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt
(Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert des Grundstücks × Steuermesszahl der Nutzungsart)
Verfahrensstufe 3:
Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde
(Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde)
3. Wird sich der Hebesatz der Stadt Werra-Suhl-Tal für die Grundsteuer B ändern?
Da die Anpassung der Steuermesszahlen Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Stadt Werra-Suhl-Tal hat, kann auch eine Anpassung des Hebesatzes erforderlich werden.
Die neuen Grundsteuermessbescheide werden vom Finanzamt ebenfalls an die Stadt Werra-Suhl-Tal übermittelt. In den kommenden Wochen werden die Daten ausgewertet und die möglichen Auswirkungen geprüft. Anschließend erfolgt die Beratung im Stadtrat.
Sobald eine Entscheidung über die künftigen Hebesätze getroffen wurde, informiert die Stadt Werra-Suhl-Tal die Öffentlichkeit entsprechend.
4. Ab wann werden die neuen Grundsteuerbescheide versendet?
Für Eigentümer von Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) sowie von Nichtwohngrundstücken (z.B. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und Teileigentum) werden die neuen Grundsteuerbescheide voraussichtlich Anfang 2027 versandt.
Für unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt die Steuermesszahl unverändert. In diesen Fällen werden daher keine neuen Grundsteuerbescheide erstellt.
Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 haben wir auf unserer Homepage einen eigenen Informationsbereich eingerichtet.
Hier finden Sie Informationen zum Stand der Umsetzung der Reform in der Stadt Werra-Suhl-Tal sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundsteuer.
Wir konnten Ihr Anliegen hier nicht klären?
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung der Stadt Werra-Suhl-Tal zu den regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung:
| Dienstag | 09:00 - | 12:00 Uhr | und | 13:00 - | 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - | 12:00 Uhr | und | 13:00 - | 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - | 12:00 Uhr |
Natürlich können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns wenden:
Weitere interessante und hilfreiche Informationen zum Thema Grundsteuer und zur Änderung der Grundsteuerreform 2027 finden Sie zudem auf der Internetseite des Finanzministeriums Thüringen


