Grundsteuerreform
Wichtige Information für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Stadt Werra-Suhl-Tal
Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf der Zielgeraden. Dennoch gibt es noch viele offene Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen auf dieser Seite unterstützen wollen:
1. Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?
2. Warum gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?
3. Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
4. Grundsteuerwert
5. Steuermesszahl
6. Grundsteuermessbetrag
7. Hebesatz
8. Wann werden die neuen Hebesätze der Stadt Werra-Suhl-Tal beschlossen?
9. Ab wann werden die neuen Grundsteuerbescheide versendet?
10. Ab wann ist die „neue“ Grundsteuer zu zahlen?
11. Gilt mein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat weiter?
12. Was muss ich bei einem Dauerauftrag bei meiner Bank beachten?
13. Ich habe beim Finanzamt Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt. Muss die Grundsteuer trotzdem gezahlt werden?
14. Ich habe bei der Stadt Werra-Suhl-Tal Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt. Muss ich die Grundsteuer trotzdem zahlen?
15. Wann ist der Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid begründet?
16. Ich habe erst jetzt festgestellt, dass in meiner Feststellungserklärung Fehler enthalten waren, die so vom Finanzamt übernommen wurden. Was ist zu tun?
17. Ich habe mein Grundstück verkauft. Warum erhalte ich dennoch einen Grundsteuerbescheid?
18. Seit dem 01.01.2022 habe ich bauliche Veränderungen an meinem Grundstück vorgenommen. Was muss ich nun tun?
19. Ist die Grundsteuer wirklich aufkommensneutral?
Wir konnten Ihr Anliegen hier nicht klären?
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung der Stadt Werra-Suhl-Tal zu den regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung:
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Natürlich können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns wenden:
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer finden Sie zudem auf der Internetseite des Finanzministeriums Thüringen.