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Personenstandsurkunden

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Das Standesamt Werra-Suhl-Tal führt die Personenstandsregister für die nachfolgend genannten Orte:

 

  • Werra-Suhl-Tal

  • Auenheim-Rienau

  • Berka/ Werra

  • Dankmarshausen

  • Dippach

  • Fernbreitenbach

  • Gospenroda

  • Großensee

  • Herda (inkl. Kratzeroda)

  • Horschlitt

  • Vitzeroda (inkl. Abteroda und Gasteroda)

  • Wünschensuhl

 

Gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG) können einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde oder eines beglaubigen Registerausdruckes nur Personen stellen, die über 16 Jahre alt sind und auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

 

Sie können Ihre Urkundeanforderung ganz bequem online vornehmen. Nutzen Sie dafür einfach eines der oben genannten Formulare (durch anklicken):

Finanzen

Friedhofswesen

Hunde / Tiere

Kindertagesstätte

Ordnungsamt, sonst. Anträge und Anzeigen

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