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Schöffenwahl 2023

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege
tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt aus. Infolgedessen sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuführen.

 

Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenschöffen erstellen (§ 36 Abs. 1 GVG). Die Aufnahme in die Vorschlagslisten erfolgt durch die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.

 

Die Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. Der Beginn der nächsten Amtsperiode ist der 01.01.2024.

 

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

 

Die persönlichen Anforderungen an die Bewerber stellen sich wie folgt dar:

 

  • Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode
  • das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
  • objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz, gutes Urteilsvermögen
  • keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren
  • durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter
  • keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
  • kein Vermögensverfall
  • Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache

 

Die Verfassungstreue ist per Unterschrift zu versichern. Die Gerichte für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Werra-Suhl-Tal sind das Amtsgericht Eisenach und das Landgericht Meiningen.

 

Für weitere Informationen liegen im Hauptamt der Stadtverwaltung am Markt 1 in Werra-Suhl-Tal, ST Berka/Werra aus. 

 

Online können Informationen u.a. unter folgendem Link bezogen werden: https://schoeffenwahl2023.de/

 

Interessierte Bürger können das nötige Formular zur Interessenbekundung aus der Anlage herunterladen.

 

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die E-Mailadresse oder kontaktieren Sie den Unterzeichner, den Hauptamtsleiter Herrn Mähler, telefonisch unter 036922/33-222.

 

Der Wartburgkreis sucht ebenfalls zur Vorbereitung der Jugendschöffenwahl Personen, die bereit sind, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe wahrzunehmen.

Interessierte Personen können sich schriftlich an das Landratsamt Wartburgkreis –Jugendamt- Stichwort Schöffenwahl, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen wenden.

 

gez. Mähler

Hauptamtsleiter

 

 

Bild zur Meldung: Foto Schöffenwahl, Ministerium