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Frau Verena Kühn-Weißflog

Bereich: Schiedsfrau
Besprechungsraum
Kirchstraße 9
99837 Werra-Suhl-Tal
Vorstellung

Gut zu wissen: schlichten statt richten

 

In der Schiedsstelle der Stadt Werra-Suhl-Tal wird ver­sucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Das betrifft in erster Linie Themen, die sich aus dem Nach­barschaftsrecht, aber auch einige Fälle aus dem Zivil- und Strafrecht ergeben.

Wichtig ist dabei zu wissen, es geht nicht um „Recht ha­ben“ oder „Recht bekommen“ und die Schiedsstelle ist auch keine Institution, um Recht durchzusetzen! Viel­mehr besteht die Aufgabe darin, durch ein moderiertes konstruktives Gespräch der betroffenen Parteien einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu vereinba­ren. So eine Vereinbarung, die auch ohne Streitfall vor der Schiedsstelle getroffen werden kann, wird dann quasi zum Gesetz für die nächsten 30 Jahre. Sie kann bei Nichteinhaltung eines Partners auch gerichtlich durch eine Vollstreckung durchgesetzt werden.

Die Schiedsstelle selbst ist kein Teil der Stadtverwaltung. Sie wird vom Amtsgericht Eisenach kontrolliert, be­raten und beaufsichtigt. Die Schiedsperson wird auf Vorschlag der Stadt vom Amtsgericht für 5 Jahre berufen.

Verwaltungseinheiten