Grundsätzlich steht es jedem Steuerpflichtigen frei, gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs hängen dabei unter anderem davon ab, ob sich der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes inhaltlich korrekt im Grundsteuerbescheid der Stadt Werra-Suhl-Tal widerspiegelt oder ob es hier zu einer fehlerhaften Bearbeitung gekommen ist.
Wenn Eigentümer*innen hingegen einen Fehler in der Bewertung des eigenen Grundstücks vermuten, dann ist dieser bereits in den ersten beiden vom Finanzamt versendeten Bescheiden über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag enthalten, nicht aber im Grundsteuerbescheid der Gemeinde. In der Regel sind Widersprühe gegen diesen Bescheid daher nicht zielführend.
Es empfiehlt sich, zunächst den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zu prüfen. Wird die Bewertung des Grundstücks oder die Berechnung des Grundsteuerwertes als fehlerhaft erachtet, ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bescheide beim Finanzamt Einspruch einzulegen.
Nun kann es jedoch sein, dass Einsprüche gegen die ersten beiden vom Finanzamt versendeten Bescheide nicht mehr möglich sind, weil die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. In Einzelfällen kann es daher ratsam sein, beim Finanzamt einen "Antrag auf Fehlerbeseitigung" zu stellen. Zum Beispiel, wenn die Nutzungsart nicht korrekt angegeben ist, die Gebäudeart abweicht oder das Baujahr nicht korrekt ist.
Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes ist für die Stadt Werra-Suhl-Tal bindend. Änderungen können hier nur über das Finanzamt bewirkt werden.
Die Stadt Werra-Suhl-Tal ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen. Sofern Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde beim Landratsamt Wartburgkreis zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben.
Wenden Sie sich daher gerne an die Kolleginnen der Finanzverwaltung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben. Viele Unklarheiten lassen sich sicherlich schnell und unkompliziert in einem Telefonat oder persönlichen Gespräch beheben.